Mindestsicherung: Herausforderung und Chance

Die letzten Wochen der öffentlichen Diskussion sind gekennzeichnet von sich überbietenden Vorschlägen zur Änderung in der Mindestsicherung, da angeblich das System zusammenzubrechen droht und angeblich viele Flüchtlinge von dieser Leistung angelockt werden.

Gibt es tatsächlich Änderungsbedarf durch Reglementierung und ist dies überhaupt seriös umsetzbar?

 

Ziel der Mindestsicherung ist es, Armut zu bekämpfen und Menschen vor sozialer Ausgrenzung zu schützen, wie in § 1 Salzburger Mindestsicherungsgesetz festgelegt wird. Gleichzeitig sollen LeistungsbezieherInnen gefördert werden, um sie dauerhaft in das Erwerbsleben (wieder-)einzugliedern.

Die Gruppe, die zum Bezug von Bedarfsorientierter Mindestsicherung (BMS) berechtigt ist, wird genau definiert und umfasst in Salzburg keine AsylwerberInnen. Diese Personengruppe wird durch die Grundversorgung bis 4 Monate nach Abschluss des Asylverfahrens unterstützt……

Lesen Sie die vollständige Stellungnahme des Runden Tisches Menschenrechte hier: Stellungnahme RTMR Mindestsicherung 22022016 (pdf, 102 kb)