Straßennamen ehren Leistungen und Ideen der Namenspatrone und sind damit immer Zeugnisse der Zeit, in der die Benennung erfolgte. Wie der Schlussbericht des von der Stadt Salzburg eingesetzten Fachbeirats „Erläuterungen von Straßennamen“ darlegt, tragen einige Straßen und Plätze in der Stadt Salzburg die Namen von Personen, denen eine solche Würdigung aus heutiger Sicht nicht mehr zusteht. Der Fachbeirat kommt zum Schluss, dass in 13 Fällen aufgrund der gravierenden NS-Verstrickung der Namensträger eine politische Diskussion über eine Umbenennung geboten ist. In 29 weiteren Fällen ist zumindest eine zusätzliche Information vor Ort erforderlich.
Dieser Prozess über den Umgang mit belastetet Straßennamen ist mit der Vorlage des Berichts keineswegs abgeschlossen. Vielmehr geht es jetzt darum, die gebotenen Konsequenzen zu ziehen. Aus Sicht des Runden Tisches Menschenrechte ist es dringend geboten, darüber eine offene Debatte zu führen. Historische Neubewertungen der Namenspatrone von Straßen und Plätzen haben in den vergangenen Jahren in zahlreichen europäischen Städten zu Umbenennungen geführt. Wien, Berlin oder Nürnberg seien hier nur als wenige Beispiele genannt. Es wäre bedauerlich, wenn Salzburg hinter diesen Städten zurückbleiben würde, indem eine Diskussion über Umbenennungen im Keim erstickt wird.
Die Stadt Salzburg hat sich selbst zu einer Menschenrechtsstadt erklärt. Daraus erwächst nicht zuletzt eine Verantwortung für den Umgang mit der eigenen Geschichte. Es ist mit dem Bekenntnis zum Respekt für die Menschenwürde, zur Gleichberechtigung und zur Toleranz nicht vereinbar, weiterhin Menschen zu ehren, die mit ihrem Wirken und ihren Ideen für ein Regime stehen, das eben diese Werte in historisch beispielloser Weise missachtet hat.
Selbstverständlich sind alle Aktivitäten zur kritischen Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit Salzburgs zu begrüßen. Das Anbringen von Zusatztafeln zu den bestehenden Straßenschildern mit Informationen über die solcherart geehrte Person mag dafür in bestimmten Fällen ein gangbarer Weg sein. Bei Personen mit gravierender NS-Verstrickung sollte jedoch die historische Aufarbeitung begleitend zum Prozess der Umbenennung erfolgen.
Die Gelegenheit der Umbenennung sollte dafür genutzt werden, in Absprache mit dem Fachbeirat historische Persönlichkeiten zu ehren, die ihr Leben dem Kampf für die Menschenrechte und der diesen zugrunde liegenden Werte engagiert haben. Beispiele dafür gibt es sowohl auf lokaler als auch auf internationaler Ebene in ausreichender Zahl.
DDr. Philip Czech und DSA Christian Treweller für den Runden Tisch Menschenrechte der Stadt Salzburg