Unter dem Begriff Intersex subsummiert man biologische Besonderheiten bei der Geschlechtsdifferenzierung. So können Intersex Neugeborene sichtbare (Genitale) und/oder unsichtbare (Keimdrüsen/Hormone/ Chromosomen) Merkmale beider Geschlechterpole aufweisen. Ein bis zwei von 1000 Neugeborenen haben eindeutig intersxuelle Geschlechtsorgane.
Das österreichische Personenstandsgesetz bietet keine Möglichkeiten für ein Offenlassen des Geschlechtseintrages – es kennt derzeit nur männlich und weiblich. Eltern müssen sich trotz des „uneindeutigen“ Körpers ihres Kindes für einen der beiden möglichen Einträge entscheiden. In den allermeisten Fällen werden IntersexKinder ohne deren Einwilligung künstlich einer Norm – männlich oder weiblich – angepasst. Oft ergibt dies die Notwendigkeit vieler Folgeoperationen, lebenslanger Substitution künstlicher Hormone und kann den Verlust der Zeugungs- oder Gebärfähigkeit sowie der sexuellen Empfindsamkeit mit sich bringen. Viele Betroffene leiden unter psychischen Problemen aufgrund traumatisierender Behandlungsmethoden.
Eine medizinische Anpassung des Körpers an ein Geschlecht ist dafür allerdings nicht notwendig, der Verzicht darauf ermöglicht es Betroffenen später selbst zu entscheiden, ob sie etwas daran ändern möchten oder nicht. Intersex-Interessensgemeinschaften plädieren dafür, Kinder körperlich so aufwachsen zu lassen, wie sie sind!
2014 wurde von 7. bis 9. November in Kooperation mit HOSI Salzburg Inter*Tagung anlässlich des Intersex solidarity day organisiert.
Programm Tagung 2014