Der Runde Tisch Menschenrechte wurde am 8.7.2011 im BeauftragtenCenter der Stadt Salzburg konstituiert und besteht aus 13 ExpertInnen aus den verschiedenen Bereichen (Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis). Die Mitglieder sind schon im Bereich der Menschenrechte tätig und arbeiten im Runden Tisch unabhängig und weisungsfrei. Es wurde in der konstituierenden Sitzung die Geschäftsordnung beschlossen und der Vorsitz und die Steuerungsgruppe gewählt.
Inhaltlich wird die Arbeit des Runden Tisches durch die Steuerungsgruppe koordiniert, die jeweils zur Hälfte aus ExpertInnen der Verwaltung und der anderen Bereiche zusammengesetzt ist. Zur Umsetzung der Maßnahmen wurden von den Mitgliedern der Steuerungsgruppe Arbeitsgruppen gebildet. Das durch den Runden Tisch ausgearbeitete Arbeitsprogramm sowie die in den Arbeitsgruppen bis ins Detail konkretisierten und umsetzungsreifen Projekte waren die Grundlage für den Amtsbericht, der am Mittwoch, 28. März 2012, vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen wurde.
In der Geschäftsordnung des Runden Tisches Menschenrechte sind folgende Aufgaben festgelegt:
Inhaltlich wird die Arbeit des Runden Tisches durch die Steuerungsgruppe koordiniert, die jeweils zur Hälfte aus ExpertInnen der Verwaltung und der anderen Bereiche zusammengesetzt ist. Zur Umsetzung der Maßnahmen wurden von den Mitgliedern der Steuerungsgruppe Arbeitsgruppen gebildet. Das durch den Runden Tisch ausgearbeitete Arbeitsprogramm sowie die in den Arbeitsgruppen bis ins Detail konkretisierten und umsetzungsreifen Projekte waren die Grundlage für den Amtsbericht, der am Mittwoch, 28. März 2012, vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen wurde.
In der Geschäftsordnung des Runden Tisches Menschenrechte sind folgende Aufgaben festgelegt:
- Beobachtung der Menschenrechtssituation in der Stadt Salzburg, Diskussion aktueller Fragen der Menschenrechtsarbeit und Standpunktformulierung,
- Öffentlichkeitsarbeit zu aktuellen Menschenrechtsfragen,
- Diskussion und Schwerpunktsetzung der kommunalen Menschenrechtsarbeit (u.a. Empfehlungen zur Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen),
- Diskussion und Evaluierung der Maßnahmenumsetzung, jährliche Berichterstattung an die Politik der Stadt,
- Beratung der Politik und Verwaltung in Menschenrechtsfragen.