In der Geschäftsordnung des Runden Tisches Menschenrechte sind folgende Aufgaben festgelegt:
- Beobachtung der Menschenrechtssituation in der Stadt Salzburg, Diskussion aktueller Fragen der Menschenrechtsarbeit und Standpunktformulierung,
- Öffentlichkeitsarbeit zu aktuellen Menschenrechtsfragen,
- Diskussion und Schwerpunktsetzung der kommunalen Menschenrechtsarbeit (u.a. Empfehlungen zur Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen),
- Diskussion und Evaluierung der Maßnahmenumsetzung, jährliche Berichterstattung an die Politik der Stadt,
- Beratung der Politik und Verwaltung in Menschenrechtsfragen.