Grundlagen


Im Dezember 2008 hat der Salzburger Gemeinderat den Beitritt zur „Europäischen Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt“ beschlossen (MD/00/57895/2008/001). Diese Charta wendet sich an die Verwaltung sowie an die Politik der Stadt Salzburg und zielt darauf ab, 

  • das städtische Gemeinwesen für alle Bürger:innen zu verbessern, 
  • das Verwaltungs- und Regierungshandeln an den Menschenrechten zu orientieren und
  • die Gewährleistung der Rechte für alle Bürger:innen in der Stadt Salzburg und die Teilhabe der benachteiligten Bevölkerungsgruppen am städtischen Leben zu fördern.

Der Gemeinderat betraute 2011 die Integrationsbeauftragte mit der Konkretisierung und Umsetzung der Maßnahmen aus dem Bericht „Menschenrechtsstadt Salzburg“ 2010 und die Umsetzung der ersten konkreten Maßnahme – die Einrichtung des „Runden Tisches Menschenrechte“ (Amtsbericht MD/00/57895/2008/005). Am 8.7.2011 wurden 13 Mitglieder des Runden Tisches Menschenrechte vom Bürgermeister angelobt. Es wurde in der gemeinsamen Sitzung die Geschäftsordnung des Gremiums beschlossen, die 2016 und 2023 aktualisiert wurde.